Von Artenschutz, über QZV bis Natura 2000

Wir finden
die Lösung.

Unser interdisziplinäres Team findet für Sie auf Ihrem Weg zum Erfolg eine konsensuale Lösung bei komplexen naturschutzfachlichen, -rechtlichen und wasserrechtlichen Fragestellungen. Dabei stehen der strenge Artenschutz, der Umgang mit NATURA 2000 und die Einhaltung der Vorgaben der Qualitätszielverordnung (QZV) im Vordergrund.

Profitieren Sie von uns:

  • Langjährige Erfahrung
  • Unterschiedlichste Fachbereiche
  • Internationale Vernetzung
  • Neuester Stand der Wissenschaft und Technik

Von Artenschutz, über QZV bis Natura 2000

Kraftwerksprojekt
Riegersberg

Gutachten als NASV im Auftrag Stmk. LReg.

Um dem internationalen Artenschutz gerecht zu werden, listet das Naturschutzgesetz Verbotstatbestände auf. Für Pflanzen gilt: Verbot von absichtlichem Pflücken, Sammeln, Abschneiden, Ausgraben oder Vernichten von Exemplaren geschützter Pflanzenarten.

Im Zuge des Projektes KW Riegersdorf war insbesondere die geschützte Pflanzenart "Straußenfarn" durch den Druckrohrleitungsbau bedroht. Aus diesem Grund wurden die gefährdeten Exemplare des Straußenfarn vorsichtig geborgen und in einem geeigneten Ersatzhabitat wiederum schonend ausgepflanzt.

Der Verbotstatbestand des Vernichtens von geschützten Pflanzen wurde dadurch vermieden - das Projekt war genehmigungswürdig.

Von Artenschutz, über QZV bis Natura 2000

KW
Johnsbach

Gewässerökologische Zustandserhebungen nach QZV

Im Rahmen dieses Projektes führten wir gewässerökologische Zustandserhebungen von u.a. energetisch genutzten Gewässerstrecken anhand der Qualitätskomponenten Fische, Makrozoobenthos, Phytobenthos etc. durch.

Diese Zustandserhebungen liefern im Zuge der Planung, aber auch im Zuge eines nachfolgenden Monitorings der Wasserkraftanlagen wichtige Grundlagen für die Genehmigungssicherheit.

Von Artenschutz, über QZV bis Natura 2000

Natura 2000
Standardisierung

Handlungsleitfaden "Standardisierte Natura 2000 Daten- und Defizitanalyse Steiermark am Beispiel der Ennstaler Europaschutzgebiete"

Stand bzw. Qualität der Aktivitäten zur Umsetzung der EU-Vorgaben innerhalb der einzelnen NATURA 2000-Gebiete unterscheiden sich sehr. Aus diesem Grund wurde der Handlungsleitfaden  durch unsere Kanzlei erarbeitet.

Der Projektidee liegt folgendes Konzept zugrunde:

  • Einheitliche Erfassung und Auswertung des Status quo
  • Landesweite Priorisierung der Schutzgüter und bestehender Defizite
  • Landesweite Priorisierung des Handlungsbedarfes
  • Überblick über künftige Aufgaben und deren Finanzierungsbedarf
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